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Gemeinde Dänikon

 

Offenlegung der Interessenbindungen der Gemeinderäte und der Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission Dänikon

In Anwendung von § 42 Abs. 2 Gemeindegesetz sowie Art. 18 Gemeindeordnung legen die Mitglieder des Gemeinderats und der Rechnungsprüfungskommission ihre Interessenbindungen in folgendem Umfang offen:

  1. ihre berufliche Tätigkeiten,
  2. ihre Mitgliedschaften in Organen und Behörden der Gemeinden, des Kantons und des Bundes,
  3. ihre Organstellungen in und wesentliche Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts.

Die Interessenbindungen werden zu Beginn einer neuen Amtsperiode durch die Präsidialabteilung bei den Behördenmitgliedern erhoben und via Webseite der Gemeinde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Interessenbindungen werden zudem jährlich Anfangs Kalenderjahr überprüft.

 

Offenlegung der Interessenbindungen für die Amtsperiode 2018 - 2022.pdf [pdf, 141 KB]