Nachtpark Anmeldung
Selbstdeklaration Anmeldung Nachtpark
Gemäss der Nachtparkverordnung müssen Sie sich, falls Sie gebührenpflichtig werden, bei der Gemeindeverwaltung innert 30 Tagen melden.
Ihre Selbstdeklaration wird belohnt: Sie bezahlen für den ersten Monat keine Gebühren.
Für die Anmeldung können Sie das Formular «Nachtpark Anmeldung» benützen.
Personen, die ihre Gebührenpflicht nicht melden und durch die von uns beauftragte Kontrollfirma festgestellt werden müssen, haben neben der ordentlichen Gebühr eine einmalige Kontrollgebühr von CHF 40.– zu entrichten.