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Gemeinde Dänikon

 

Ombudsstelle der Gemeinde Dänikon

Gestützt auf Art. 36 der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Dänikon ist seit dem 01.07.2021 die kantonale Ombudsstelle auch in Angelegenheiten der Gemeinde Dänikon tätig.

In Analogie zum kantonalen Recht prüft die kantonale Ombudsperson, ob die Gemeindebehörden von Dänikon nach Recht und Billigkeit verfahren. Dabei kann sie den Beteiligten Rat erteilen, zwischen ihnen vermitteln oder zuhanden der zuständigen Behörde eine schriftliche Empfehlung erlassen. Die Kosten werden durch das kantonale Recht geregelt.

 

Wann können Sie sich an den Ombudsmann wenden?

Sie können sich an den Ombudsmann wenden, wenn Sie ein Problem mit einer Gemeindestelle haben und sich Rat holen oder um eine Vermittlung ersuchen möchten.

Bei Problemen mit dem Bund, andern Kantonen oder Zürcher Gemeinden, die sich nicht für eine Zusammenarbeit mit dem Ombudsmann entschieden haben, kann der Ombudsmann nicht tätig werden.

Den Kontakt zum Ombudsmann finden Sie auf seiner Webseite

 

 

 


Zuständige Abteilung