Ausländerbewilligungen
Inhaberinnen und Inhaber der Ausländerausweiskategorien B, C und L sind verpflichtet rechtzeitig jeweils mindestens zwei Wochen vor Ablauf ihrer Bewilligung, die Verlängerung bei der Einwohnerkontrolle, zu beantragen.
- Bewilligung "B" oder "C" EU/EFTA
- Bewilligung "L" EU/EFTA
- Bewilligung "B" oder "C" Drittstaatsangehörige
- Bewilligung "L" Drittstaatsangehörige