Adressauskunft
Die Adressauskünfte richten sich nach § 18 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und § 16 lit. a und § 17 Abs. 1 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG)
Adressauskunft ohne Interessennachweis
Privaten Personen werden im Einzelfall auf Gesuch hin im Sinne von § 18 Abs. 1 MERG sowie § 16 lit. a IDG bekannt gegeben:
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Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug
Pro Auskunft und angefragte Person werden CHF 15.00 in Rechnung gestellt.
Das Bestellformular finden Sie im Onlineschalter.
Adressauskunft erweitert mit Interessennachweis
Wenn ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 18 Abs. 1 und 2 MERG sowie § 16 lit. a und § 17 Abs. 1 IDG glaubhaft gemacht wird und Ihrer schriftlichen Anfrage ein Interessennachweis beiliegt, werden zusätzlich bekanntgegeben:
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Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort
Pro Auskunft und angefragte Person werden CHF 30.00 in Rechnung gestellt.
Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen werden keine Adressauskünfte per E-Mail oder Telefon beantwortet.