Einbürgerungen - ordentliches Verfahren
Zielgruppe
Die ordentliche Einbürgerung gilt für folgende Personen:
- Ausländerinnen oder Ausländer, die nicht mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind
- Ausländerinnen oder Ausländer, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin in einer eingetragenen Partnerschaft leben
- minderjährige oder volljährige Kinder von Eltern, die nicht das Schweizer Bürgerrecht haben
- ausländische Familien
Wichtigste Voraussetzungen
- gültige C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung)
- Insgesamt mindestens 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz (die Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Altersjahr zählen für die Berechnung doppelt).
- Vor Gesuchseinreichung mindestens 2 Jahre Wohnsitz in Dänikon
- Gesicherter Lebensunterhalt (geregeltes Einkommen, kein Bezug von Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren, keine Steuerschulden etc.).
- Keine Einträge im Straf- und Betreibungsregister.
- Bestandener Deutschtest im Einbürgerungsverfahren (KDE).
- Bestandener Staatskundetest im Einbürgerungsverfahren.
Vorgehen
Informieren Sie sich bei auf der Gemeindeverwaltung über das ordentliche Einbürgerungsverfahren.
Wichtig ist, dass Sie sich zuerst beim Zivilstandsamt registrieren, bevor Sie ein Einbürgerungsgesuch stellen. Wenn Sie schon registriert sind, müssen Sie überprüfen lassen, ob die Daten aktuell sind. Die Registrierung oder die Aktualisierung der Daten ist kostenpflichtig (Informationen - Gesuchsformular).
Alle erforderlichen Dokumente und Beilagen erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung oder über die Webseite des Gemeindeamtes, Abteilung Einbürgerung.
Schicken Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular zusammen mit allen Beilagen an diese Adresse:
Gemeindeamt des Kantons Zürich
Abteilung Einbürgerungen
Postfach
8090 Zürich
Gebühren
Bei der ordentlichen Einbürgerung erheben das Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie der Kanton und die Wohngemeinde Gebühren. Massgebend ist das Alter zum Zeitpunkt des Einbürgerungsentscheides. Genauere Informationen erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung.