Feuerpolizei
Die Feuerpolizei trifft zum Schutz von Personen, Tieren und Sachen alle Massnahmen, die erforderlich sind zur Verhinderung von Brandausbrüchen, Brandausbreitung und Explosionen. Zudem stellt Sie die Fluchtwege sicher.
Bewilligung von Neuanlagen oder deren Ersatz
Sämtliche wärmetechnische Anlagen, insbesondere Feuerungsaggregate und Einrichtungen für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe, Wärmepumpen und Solarenergieanlagen für Neuanlagen oder deren Ersatz bedürfen einer Bewilligung durch die Gemeinde oder Kanton. Die Gesuchsformulare sind an die Gemeinde einzureichen.
Feuerpolizeiliche Kontrollen
Neu- und Umbaukontrollen sowie Kontrollen aus gegebenem Anlass
Bei Neu- und Umbauten sind Kontrollen soweit nötig während der Bauausführung und in jedem Fall nach Fertigstellung des Bauvorhabens vorzunehmen.
Aus gegebenem Anlass sind Kontrollen durchzuführen, inbesondere: bei Veranstaltungen (die ein erhöhtes feuerpolizeiliches Risiko mit sich bringen), wenn ein Gebäude oder ein Teil davon anders genutz werden soll und wenn an technischen Ausrüstungen von Bauten und Anlagen Änderungen vorgenommen werden.
Kontrollen von Fall zu Fall
Stichproben sind durchzuführen, wenn feuerpolizeiliche Mängel bekannt werden oder zu vermuten sind.
Periodische Kontrollen
Für Bauten und Anlagen mit erhöhtem Brandrisiko werden periodische Kontrollen durchgeführt.
Eigenkontrollen
Der Eigenkontrolle unterstehen alle Wohnbauten bis zur Hochhausgrenze sowie Bauten und Anlagen mit besonderer Zweckbestimmung. Es ist Sache der Gebäudeeigentümer oder Nutzer, die feuerpolizeiliche Sicherheit periodisch zu überprüfen und Mängel zu beheben.
Weitere Informationen zu Feuerpolizeiliche Kontrollen finden Sie in der Weisung Feuerpolizeiliche Kontrolle vom 1. April 2017 der Kantonalen Feuerpolizei.
Beauftragtes Feuerpolizeikontrollorgan für Auskünfte und Beratungen:
EFP AG
Bau + Recht
Affolternstrasse 18
8105 Regensdorf
Tel: 044 843 41 41
Fax: 044 843 41 40
bau.rechtNULL@efp.ch
www.efp.ch
Links
- Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen
- Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB)
- GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich
- VKF Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen