Schutzraum
Personenschutzräume dienen unmittelbar dem Schutz der Bevölkerung vor natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen sowie bewaffneten Konflikten. Mit dem Ziel, der gesamten Bevölkerung einen Schutzplatz zur Verfügung zu stellen, gilt für Private wie auch für die öffentliche Hand grundsätzlich die sog. Schutzraumbaupflicht. Neubauten von Wohnhäusern, Heimen und Spitälern lösen die Pflicht zur Erstellung der notwendigen Anzahl Schutzplätze aus.
Befreiung von der Pflicht, einen Schutzraum zu erstellen, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, verpflichtet aber zur Entrichtung einer Ersatzabgabe.
Neubau Schutzräume
Beratung, Projektgenehmigung und Bauabnahme für neu zu erstellende Schutzräume erfolgt durch das Kontrollorgan für die Schutzbauten (KO):
EFP AG
Bau + Recht
Affolternstrasse 18
8105 Regensdorf
Tel: 044 843 41 41
bau.rechtNULL@efp.ch
www.efp.ch
Periodische Kontrollen
Beratung in Ausrüstungsfragen und die periodischen Kontrollen (mindestens alle sechs Jahre) erfolgen durch den Schutzraumkontrolleur (SRK):
EFP AG
Bau + Recht
Affolternstrasse 18
8105 Regensdorf
Tel: 044 843 41 41
bau.rechtNULL@efp.ch
www.efp.ch
Links
Amt für Militär und Zivilschutz