Liftkontrolle
Zu den Aufzugsanlagen zählen Personen- und Lastenaufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige, Treppenschrägaufzüge, Plattformaufzüge, Schrägaufzüge, Aufzüge für den reinen Gütertransport, Hebebühnen, Hubpodien, Autoparkierlifte.
Das Liftkontrollorgan:
- erteilt baurechtliche Bewilligungen für Beförderungsanlagen (Projektbewilligungen),
- überprüft die Ausführung der Beförderungsanlagen und kontrolliert diese periodisch,
- ist als Inspektionsstelle akkreditiert und ISO-zertifiziert,
- bietet sicherheitstechnische Beratungen und Begutachtungen an.
Beförderungsanlagen (Aufzüge und ähnliche Einrichtungen) müssen den in der BBV I sowie in deren Anhang genannten Anforderungen entsprechen.
Beauftrages Liftkontrollorgan für Auskünfte und Beratungen:
Goetschi Ingenieurbüro AG
Eichstrasse 4
8107 Buchs ZH
Tel. 044 847 25 25
infoNULL@goetschi-ing-ag.ch
www.goetschi-ing-ag.ch
Links
Verordnung über die ordentlichen technischen und übrigen Anforderungen an Bauten, Anlagen, Ausstattungen und Ausrüstungen (Besondere Bauverordnung I; BBV I)