Baugesuche
Eine Baubewilligung ist erforderlich für die Errichtung, Änderung und Nutzung von Bauten und Anlagen sowie die Beseitigung von Gebäuden in Kernzonen (§ 309 PBG).
Informationen rund ums Bauen | Baueingabe & Bewilligungsverfahren |
Baugesuchsunterlagen
Für Bauvorhaben sind in der Regel folgende Pläne und Unterlagen erforderlich (§ 3 BVV)
- Baugesuchsformulare (3fach)
- Aktueller Katasterplan mit eingetragenen Baulinien und eingezeichnetem Bauvorhaben
- Aktueller Grundbuchauszug (erhältlich beim Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Dielsdorf)
- Projektpläne wie Grundrisse, Ansichten, Schnitte (3fach)
In den Plänen sind abzubrechende Teile gelb und neue Teile rot anzulegen (§ 4 BVV).
Je nach Art und Lage des Bauvorhabens sind weitere Unterlagen notwendig (§ 5 BVV).
Das Baugesuch und sämtliche Unterlagen sind zu datieren und von der Bauherrschaft, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen (§ 6 BVV).
Sämtliche Gesuchsunterlagen sind anschliessend dem Bauamt Dänikon einreichen.