Friedensrichteramt
Beschreibung Friedensrichteramt
Hauptaufgaben
Der Friedensrichter ist ein Mitglied der Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene.
Friedensrichter sind mit wenigen Ausnahmen zwingend die erste Station auf dem Gerichtsweg für alle Zivilklagen (beispielsweise Forderungen aller Art, Erbteilungen, Nachbarrecht, Arbeitsrecht, etc.).
Sie sind vor allem Vermittler ohne Entscheidkompetenz. Bis zu einem Streitwert von CHF 2'000.- kann der Friedensrichter allerdings auf Antrag der klagenden Partei auch einen Entscheid fällen (Kompetenz-Verfahren) oder den Parteien bis zu einem Streitwert von CHF 5'000.- einen Urteilsvorschlag unterbreiten, wenn sich keine einvernehmliche Lösung erzielen lässt.
Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab? Wer ist zuständig? Wie setze ich ein Schlichtungsverfahren in Gang? Zu diesen Fragen finden Sie die Antworten auf der Webseite des Verbands der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich.
Kontaktpersonen
Porträtbild | Ansprechpartner / Funktion | Kontakt |
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Berger RegulaFunktion
|
Tel. G. work079 538 95 88 |
Adresse
Friedensrichteramt Dänikon
c/o Regula Berger
Bergstrasse 19
8107 Buchs
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