Rechnungsprüfungskommission Dänikon
Gemäss Art. 28 der Gemeindeordnung besteht die Rechnungsprüfungskommission mit Einschluss der Präsidentin bzw. des Präsidenten aus fünf Mitgliedern. Der Präsident und die Mitglieder werden durch die Urne gewählt. Mit Ausnahme der Präsidentin bzw. des Präsidenten konstituiert sie sich selbst.
Die Aufgaben der Rechnungsprüfungskommission sind in Art. 29 der Gemeindeordnung geregelt. Sie prüft den Finanzhaushalt und das Rechnungswesen nach finanzpolitischen Gesichtspunkten, insbesondere Budget, Jahresrechnung, Verpflichtungskredite und weitere Geschäfte von finanzieller Tragweite, über welche die Stimmberechtigten entscheiden.
Ihre Prüfung umfasst die finanzrechtliche Zulässigkeit, die rechnerische Richtigkeit und die finanzielle Angemessenheit.
Sie erstattet den Stimmberechtigten schriftlich Bericht und stellt Antrag.
Offenlegung der Interessenbindungen der Rechnungsprüfungskommission
In Anwendung von § 42 Abs. 2 Gemeindegesetz sowie Art. 18 Gemeindeordnung legen die Mitglieder des Gemeinderats und der Rechnungsprüfungskommission ihre Interessenbindungen in folgendem Umfang offen:
- ihre berufliche Tätigkeiten,
- ihre Mitgliedschaften in Organen und Behörden der Gemeinden, des Kantons und des Bundes,
- ihre Organstellungen in und wesentliche Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts.
Kontaktpersonen
Ansprechpartner / Funktion | Kontakt |
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Käslin RogerFunktion
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8114 Dänikon Tel. P work044 845 25 34 Tel. G. work056 437 33 02 |
Schmidt UrsFunktion
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8114 Dänikon Mobil work079 666 35 84 |
Attinger SabinaFunktion
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8114 Dänikon Mobil work079 284 74 61 |
Götschmann RomanFunktion
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8114 Dänikon Mobil work078 615 05 05 |
Schwander SarahFunktion
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8114 Dänikon Mobil work079 722 95 62 |