Friedensrichter Dänikon
Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung wird die Friedensrichterin bzw. der Friedensrichter durch die Urne gewählt. Die Friedensrichterin bzw. der Friedensrichter besorgt die ihm von der kantonalen Gesetzgebung übertragenen Aufgaben. Das Amtslokal wird vom Gemeinderat bestimmt.
Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab? Wer ist zuständig? Wie setze ich ein Schlichtungsverfahren in Gang? Zu diesen Fragen finden Sie die Antworten auf der Webseite des Verbands der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich.
Kontaktpersonen
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