Persönliche Stimmabgabe an der Urne
Für die Stimmabgabe an der Urne gelten einige Grundregeln, ohne deren Beachtung die Stimmbürger unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt werden müssen:
- Für die Stimmabgabe im Abstimmungslokel sind alle Unterlagen mitzunehmen:
- unterzeichneter Stimmrechtsausweis
- Stimmzettel
Im und vor dem Stimmlokal liegen keine Abstimmungszettel auf.
- Sie können sich durch eine andere in Dänikon stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit Ihren Wahl- und Stimmzetteln mit. Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten.
Wichtig: Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
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