Briefliche Stimmabgabe
Um den Anteil der ungültigen Stimmabgaben zu reduzieren, beachten Sie bitte folgende Grundregeln für die briefliche Stimmabgabe:
- Ohne handschriftliche Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis ist die Stimmabgabe ungültig.
- Alle Stimmzettel gehören ins Stimmzettelkuvert. Dieses ist wiederum zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis ins Rückantwort-Kuvert zu legen. Bitte die Stimmzettel nicht auseinanderreissen, Sie erleichtern so die Arbeit des Wahlbüros.
- Das Rückantwort-Kuvert muss bis spätestens am Mittwoch vor dem Abstimmungssonntag der Post übergeben werden oder am Abstimmungssonntag bis um 09:00 Uhr im offiziellen Gemeindebriefkasten liegen.
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